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   BVerwG, 20.11.2000 - 1 B 101.00   

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https://dejure.org/2000,14545
BVerwG, 20.11.2000 - 1 B 101.00 (https://dejure.org/2000,14545)
BVerwG, Entscheidung vom 20.11.2000 - 1 B 101.00 (https://dejure.org/2000,14545)
BVerwG, Entscheidung vom 20. November 2000 - 1 B 101.00 (https://dejure.org/2000,14545)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als Zulassungsgrund der Revision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Sachsen, 18.04.2001 - 1 B 543/00

    Zustandsverantwortlichkeit bei umweltrechtlicher Anordnung; Ermessensfehler bei

    Eine solche Argumentation wird dem Regelungsgehalt des § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO indessen nicht gerecht (vgl. VGH Bad.-Württ., aaO) und überzeugt für den vorliegenden Fall umso weniger, als sich die Gesetzeslage durch das zwischenzeitliche In-Kraft-Treten des Gesetzes zum Schutz vor schädlichenBodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG) vom 17.3.1998 (BGBl I S. 502), der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12.7.1999 (BGBl. I S. 1554), des Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes (SächsABG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.5.1999 (SächsGVBl. S. 261) und des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.7.1998 (SächsGVBl. S. 393) sowie des Gesetzes vom 25.6.1999 (SächsGVBl. S. 398) geändert und das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 16.2.2000 (BVerfGE 102, 1 [19 ff.]; vgl. dazu SächsOVG, Beschl. v. 4.1.2001 - 1 B 101/00 - Müggenborg, NVwZ 2001, 39 ff.) entschieden hat, dass Grundstückseigentümer im Hinblick auf die Eigentumsgarantie der Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 GG nur nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes als Zustandsstörer zur Altlastensanierung herangezogen werden können, wobei eine Einzelfallabwägung zwischen der Belastung des zustandsverantwortlichen Eigentümers und den betroffenen Gemeinwohlbelangen durchzuführen ist.
  • LSG Sachsen, 09.06.2004 - L 6 B 15/04 KR-KO
    Entspricht mithin die Bestimmung der Rahmengebühr durch den Rechtsanwalt nicht der Billigkeit, ist sie richterlich zu korrigieren (ständige Rechtsprechung des Sächsischen Landessozialgerichts u.a. Beschluss vom 26.03.2002, Az.: L 1 B 101/00 RA-KO).
  • LSG Sachsen, 09.06.2004 - L 6 B 15/04

    Bemessung eines Vorschusses bezüglich der anwaltlichen Kosten im Rahmen der

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